Was die Verordnung verlangt
Drei Verpflichtungen mit unterschiedlichen Fristen: das Symbol für die getrennte Sammlung, das Etikett mit allgemeinen Informationen gemäß Anhang VI Teil A und der QR-Code, der zum Batteriepass führt. Artikel 13 verlangt, dass diese sichtbar, lesbar und unauslöschlich sind. Und zwar während der gesamten Lebensdauer der Batterie.
Für den QR-Code ist das ein physikalisches Problem: Pässe auf Artikelebene bedeuten dichte Codes mit feinen Modulen, und jedes Modul muss über ein Jahrzehnt oder länger hinweg trotz Vibrationen, Abrieb, Chemikalien, UV-Strahlung und Temperaturwechseln scharf bleiben. Ein Typenschild, das verblasst, ist ein Pass, den niemand öffnen kann.