Der Digitale Produktpass basiert auf der EU‑Ökodesign-Verordnung (ESPR), die am 18. Juli 2024 in Kraft trat und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gilt. Sie verpflichtet Hersteller, Importeure und Bevollmächtigte, für regulierte Produktgruppen einen DPP bereitzustellen – unabhängig vom Firmensitz.
Welche konkreten Daten enthalten sein müssen und ab wann die Pflicht gilt, wird jedoch nicht direkt in der ESPR festgelegt, sondern produktgruppenspezifisch über delegierte Rechtsakte.
Erste priorisierte Produktgruppen umfassen unter anderem Eisen und Stahl, Aluminium, Textilien (insbesondere Bekleidung), Möbel (einschließlich Matratzen), Reifen, Energieverbrauchsrelevante Produkte, Produkte der Informations-/ Kommunikationstechnologie und Elektronikgeräte. Für einzelne Bereiche, wie Batterien oder Bauprodukte, gelten bereits spezifischere Verordnungen, während weitere Produktgruppen, etwa Spielzeug, folgen.