DPP Spielzeug
Digitaler Produktpass Spielzeug: Was die Spielzeugverordnung (EU) 2025/2509 für Unternehmen bedeutet
Die Spielzeugindustrie steht vor einer der größten regulatorischen Umstellungen seit Jahren. Mit der Verordnung (EU) 2025/2509, veröffentlicht am 12. Dezember 2025, führt die EU den digitalen Produktpass (DPP) für Spielzeug ein. Ab dem 1. August 2030 ist er Pflicht für jedes Spielzeug, das neu auf den EU-Markt kommt.
Für viele Unternehmen ist das Thema noch neu. Anders als bei der Batterieverordnung oder den ersten ESPR-Vorhaben gibt es in der Spielzeugbranche bislang kaum Erfahrungswerte. Dieser Artikel gibt einen ersten Überblick: Was bedeutet die Verordnung, was ist ein DPP überhaupt, welche Informationen muss er enthalten und wie kommt er am Ende aufs Produkt.
Was die Verordnung für Unternehmen ändert
Die bisherige Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG wird durch die neue Verordnung ersetzt.
Der wichtigste Unterschied: Eine Richtlinie musste von jedem EU-Land erst in nationales Recht übersetzt werden, eine Verordnung gilt sofort und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gleich. Das schafft mehr Einheitlichkeit, bedeutet aber auch, dass es weniger Interpretationsspielraum gibt.
Inhaltlich ändert sich für Hersteller und Importeure vor allem dreierlei:
Erstens wird die bisherige EU-Konformitätserklärung durch den digitalen Produktpass ersetzt. Zweitens verschärfen sich die Anforderungen an chemische Stoffe in Spielzeug spürbar, unter anderem mit einem vollständigen Verbot bestimmter PFAS und einer deutlich längeren Liste verbotener Bisphenole. Drittens wird die Lieferkette transparenter dokumentiert, mit einer Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren.
Wichtig für die Planung: Die Verordnung ist bereits seit 1. Januar 2026 formell in Kraft, die eigentlichen Pflichten für Unternehmen greifen aber erst ab 1. August 2030. Diese Zeit sollte nicht ungenutzt verstreichen, denn die technischen Detailvorgaben zum DPP werden erst nach und nach über separate Rechtsakte konkretisiert, die selbst wieder Vorlaufzeit brauchen.
Was ist ein digitaler Produktpass für Spielzeuge?
Vereinfacht gesagt ist der DPP ein strukturierter, online abrufbarer Datensatz, der alle relevanten Informationen zu einem bestimmten Spielzeugmodell enthält.
Der DPP ersetzt die Funktion der heutigen Konformitätserklärung. Wenn ein Hersteller den DPP ausstellt, erklärt er damit verbindlich, dass das Spielzeug alle Sicherheitsanforderungen der Verordnung erfüllt. Anders als ein PDF-Dokument, das heute oft in einer Schublade landet, ist der DPP dauerhaft online verfügbar, und zwar mindestens zehn Jahre, nachdem das letzte Exemplar des Modells verkauft wurde. Das gilt auch dann, wenn das Unternehmen in der Zwischenzeit insolvent geht oder den Markt verlässt.
Ein zentrales Designprinzip: Verbraucher sollen ohne Hürden auf den DPP zugreifen können, ohne sich zu registrieren oder ein Passwort einzugeben.
Welche Informationen muss der DPP enthalten?
Die Verordnung legt einen verbindlichen Mindestinhalt fest. Im Kern geht es um drei Informationsblöcke:
Wer steht hinter dem Produkt: Name und Anschrift von Hersteller und gegebenenfalls Bevollmächtigtem, eine eindeutige Kennung des Wirtschaftsakteurs sowie ein Kommunikationskanal, über den Verbraucher Sicherheitsprobleme melden können.
Was ist das Produkt: Eine eindeutige Produktkennung, ein Farbbild zur Identifikation, sowie die Zolltarifnummer, falls relevant.
Warum ist es sicher: Verweise auf alle erfüllten EU-Vorschriften, die zugrunde gelegten Normen, gegebenenfalls Angaben zur eingebundenen Prüfstelle, die CE-Kennzeichnung sowie eine Liste enthaltener allergener Duftstoffe, falls vorhanden.
Zusätzlich können freiwillig Sicherheitsinformationen, Warnhinweise und Gebrauchsanleitungen aufgenommen werden. Das vollständige Anforderungsprofil findet sich in Anhang VI der Verordnung.
Wie kommt der DPP aufs Produkt?
Der DPP selbst ist ein Datensatz in einer digitalen Infrastruktur, kein physisches Etikett. Damit er für Verbraucher, Marktüberwachungsbehörden und den Zoll auffindbar ist, schreibt die Verordnung einen physischen Datenträger vor, typischerweise wird das ein QR-Code oder ein vergleichbares Identifikationsmerkmal sein. Dieser Datenträger muss direkt am Spielzeug oder, wenn das aus Größen- oder Materialgründen nicht möglich ist, auf der Verpackung oder den Begleitunterlagen angebracht werden.
Bevor ein Spielzeug in der EU verkauft werden darf, muss der Hersteller zusätzlich die eindeutige Produktkennung in ein zentrales EU-Register hochladen. Zukünftig wird es verpflichtend einen DPP auf dem Produkt aufzubringen, bevor es in der EU in den Verkehr gebracht wird. Gleiches gilt für Importe in die EU.
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