Batteriepass
Batteriepass ab 2027 Pflicht - Was er enthält, wen er betrifft und wie Sie ihn rechtzeitig umsetzen
Ab dem 18. Februar 2027 dürfen bestimmte Batterien in der EU nicht mehr ohne einen digitalen Batteriepass in den Verkehr gebracht werden. Für Hersteller, Importeure und alle Wirtschaftsteilnehmer entlang der Lieferkette bedeutet das: Die Umsetzung muss jetzt beginnen. Datenbeschaffung, Prozessanpassung und technische Integration beanspruchen erheblich mehr Zeit, als viele Unternehmen einkalkulieren.
Dieser Artikel erklärt, was der Batteriepass konkret enthält, welche Batterien betroffen sind, welche Fristen gelten und was Unternehmen jetzt operativ tun müssen.
Was ist der Batteriepass?
Der Batteriepass ist ein digitaler Datensatz, der einer physischen Batterie über ihren gesamten Lebenszyklus zugeordnet ist. Er ist über einen QR-Code abrufbar und enthält strukturierte Informationen zu Herkunft, Zusammensetzung, CO2-Fußabdruck, Leistungsparametern und Reparaturhistorie der Batterie.
Rechtsgrundlage ist Artikel 77 der Batterieverordnung (EU) 2023/1542, die am 17. August 2023 in Kraft getreten ist. Der Batteriepass ist der erste verpflichtende Digitale Produktpass (DPP) überhaupt und damit Blaupause für ähnliche Anforderungen in anderen Produktkategorien unter der Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 (ESPR).
Der Batteriepass ist kein Marketinginstrument. Er ist ein maschinenlesbarer, behördlich zugänglicher Datensatz mit Rechtswirkung.
Zur Abgrenzung: Der Batteriepass ist weder ein Typenschild, das ein Modell beschreibt, noch ein Carbon Footprint Label, das nur eine Teilangabe im Pass darstellt. Details dazu finden Sie in unserem Artikel zum Unterschied zwischen Batteriepass, Typenschild und Carbon Footprint Label.
Welche Batterien sind vom Batteriepass betroffen?
Wirtschaftsteilnehmer, die die Batterie in der EU in Verkehr bringen, müssen den Batteriepass zur Verfügung stellen. Folgende Produkte müssen ab dem 18. Februar 2027 den Batteriepass mitführen:
Batterien von Elektroautos (EV)
Batterien von leichten Transportmitteln (LMTs) ≤ 25 kg
Industrielle Speicher > 5 kg > 2 kWh
Wenn Sie sich in dieser Auflistung wiederfinden, sollten Sie sich zeitnah mit der Einführung des Batteriepasses beschäftigen. Die Frist naht und die Umsetzung könnte einiges an Zeit in Anspruch nehmen, da eine effektive Umsetzung des Batteriepasses bedeutet, dass Prozesse hierfür angepasst werden müssen.
Welche Daten enthält ein Batteriepass?
Inhaltlich gliedern sich die Passportdaten in fünf Bereiche:
1. Identifikation: Eindeutige Batterie-ID, Modellbezeichnung, Hersteller, Herstellungsdatum und Herstellungsort sowie Seriennummer.
2. Materialdaten und Rohstoffherkunft: Chemische Zusammensetzung nach Kathodenmaterial, Anodenmaterial und Elektrolyt, Angaben zu kritischen Rohstoffen wie Lithium, Kobalt, Nickel und Graphit sowie deren geografische Herkunft und Anteil aus Recyclingmaterial.
3. CO2-Fußabdruck: Lebenszyklusbasierter CO2-Wert in kg CO2-Äquivalent, berechnet nach der Methodik der delegierten Rechtsakte zu Art. 7. Für EV-Batterien ist dieser Wert seit Februar 2025 bereits pflichtgemäß zu deklarieren.
4. Leistungs- und Zustandsdaten: State of Health (SOH), Nennkapazität, Ladezyklen, Tiefentladung sowie Leistung bei 80 Prozent und 20 Prozent Ladezustand. Diese Daten sind über den Lebenszyklus aktualisierungspflichtig.
5. Reparatur-, Demontage- und Recyclinginformationen: Demontageanleitung mit Werkzeuganforderungen und Sicherheitshinweisen, Reparatur- und Wartungshistorie sowie Informationen für Recycler zur effizienten Materialrückgewinnung.
Die Norm DIN DKE SPEC 99100 liefert ein nationales Umsetzungsrahmenwerk für diese Anforderungen und definiert die strukturierten Attribute, insgesamt rund 100 Datenpunkte. Eine vollständige Attributliste stellen wir Ihnen auf Anfrage zur Verfügung.
Wer darf welche Daten sehen?
Der Batteriepass ist nicht vollständig öffentlich. Art. 77(2) in Verbindung mit Anhang XIII legt ein abgestuftes Zugriffsmodell mit drei Ebenen fest.
Ebene 1: Öffentlich zugängliche Informationen (Anhang XIII Nr. 1) Abrufbar für jeden per QR-Code-Scan: chemische Zusammensetzung, CO2-Fußabdruck-Deklaration gemäß Art. 7, Angaben zur verantwortungsvollen Beschaffung, Rezyklatgehalt, Leistungs- und Kapazitätskennzahlen, EU-Konformitätserklärung sowie Entsorgungshinweise.
Ebene 2: Informationen nur für notifizierte Stellen, Marktaufsichtsbehörden und die Kommission (Anhang XIII Nr. 2 und 3) Vollständige Materialzusammensetzung bis auf Kathoden- und Anodenebene sowie Demontageanweisungen mit Werkzeug- und Sicherheitsspezifikationen (Nr. 2), ergänzt um Prüfberichte, die die Einhaltung der Anforderungen der Verordnung nachweisen (Nr. 3).
Ebene 3: Informationen für Personen mit berechtigtem Interesse (Anhang XIII Nr. 2 und 4) Zugänglich für Recycler, Reparaturbetriebe, Nutzer von Second-Life-Batterien und Energiemarktteilnehmer: dieselben Material- und Demontageinformationen wie in Ebene 2 (Nr. 2) sowie zusätzlich individuelle Batterie-Zustandsdaten wie SOH, Lade- und Entladezyklen, Temperaturaufzeichnungen und Statusangaben, die für die Bereitstellung von Batterien an Energiemarktakteure erforderlich sind (Nr. 4).
Dieses Modell schützt wirtschaftlich sensible Informationen wie Rezepturen und Lieferantendetails und ermöglicht gleichzeitig die gesetzlich geforderte Transparenz gegenüber Regulatoren.
Warum wurde der Batteriepass eingeführt?
Kreislaufwirtschaft ermöglichen
Ohne strukturierte Batteriepässe ist eine effiziente Wiederverwertung von Batterien kaum möglich. Recycler kennen weder die genaue Chemie noch den Zustand einer Batterie. Mit SOH-Daten, Materialzusammensetzung und Demontageinformationen lassen sich Second-Life-Anwendungen systematisch bewerten und Rohstoffe wie Lithium oder Kobalt gezielt rückgewinnen. Das reduziert die Abhängigkeit von Primärrohstoffen und senkt den CO2-Fußabdruck neuer Batterien.
Lieferkettentransparenz und ESG-Nachweis
Lithium, Kobalt und Nickel kommen aus Regionen mit teils erheblichen Umwelt- und Sozialrisiken. Der Batteriepass dokumentiert die Herkunft dieser Rohstoffe und die Einhaltung der Sorgfaltspflichten gemäß Art. 48 bis 52 der Verordnung. Für Sustainability Officer und QA-Manager ist das direkt relevant: Der Pass liefert einen rechtssicheren Nachweis gegenüber Marktüberwachungsbehörden und der Europäischen Kommission und unterstützt damit auch ESG-Berichtspflichten.
Marktüberwachung
Jede Batterie erhält eine eindeutige elektronische Kennung. Marktüberwachungsbehörden können per QR-Code-Scan prüfen, ob ein Pass existiert, vollständig ist und aktuelle Daten enthält. Ab dem 18. Februar 2027 ist eine Batterie ohne gültigen Pass nicht mehr legal in der EU verkehrsfähig.
Zeitstrahl: Was gilt wann?
| Datum | Anforderung |
|---|---|
| 17. August 2023 | Batterieverordnung (EU) 2023/1542 tritt in Kraft |
| 18. Februar 2025 | CO2-Deklarationspflicht für EV-Batterien (Art. 7(1)a) |
| 18. August 2025 | Sorgfaltspflichten für kritische Rohstoffe gemäß Art. 48: Kobalt, Lithium, Nickel, Graphit |
| 18. Februar 2026 | CO2-Deklarationspflicht für wiederaufladbare Industriebatterien über 2 kWh (Art. 7(1)b) |
| 18. Februar 2027 | Batteriepass-Pflicht für EV-, LMT- und Industriebatterien über 2 kWh (Art. 77(1)); QR-Code-Pflicht für alle Batterien (Art. 13(6)) |
| 18. August 2028 | CO2-Deklarationspflicht für LMT-Batterien (Art. 7(1)c); Rezyklatgehalt-Dokumentationspflicht für Industriebatterien über 2 kWh, EV- und SLI-Batterien (Art. 8(1)) |
Was passiert bei Nicht-Einhaltung?
Art. 93 der Verordnung verpflichtet die Mitgliedstaaten, wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen festzulegen. Die konkrete Höhe ist national geregelt. Die EU-weit gültige Konsequenz steht fest: Ab dem 18. Februar 2027 darf eine Batterie ohne gültigen Pass nicht auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. In der Praxis bedeutet das den Stopp des Marktzugangs, den Rückruf bereits in Verkehr gebrachter Produkte, die Zurückweisung an der EU-Außengrenze sowie Reputationsschäden bei Kunden und Geschäftspartnern.
Marktüberwachungsbehörden können die Compliance per QR-Code-Scan prüfen. Das senkt die Hürde für Kontrollen erheblich.
Was müssen Unternehmen jetzt konkret tun?
Es gibt zwei unterschiedliche Möglichkeiten, den Batteriepass umzusetzen. Sie können einerseits selbst einen Batteriepass bauen oder Sie holen sich Unterstützung von einem DPP-Provider.
Welche Vorteile ein DPP-Provider mit sich bringt, können Sie hier nachlesen. Wir empfehlen jedoch bei der Umsetzung folgendes zu beachten:
Bereiten Sie schnellst möglichst die Inhalte der Batteriepass-Attribute vor, sodass diese problemlos in den Batteriepass übertragen werden können. Manche davon müssen Sie bei Ihren Lieferanten einfordern.
Entscheiden Sie, ob Sie den Batteriepass selbst entwickeln oder mit einem DPP-Provider umsetzen möchten.
Klären Sie offene Fragen zur EU-Batterieverordnung oder zum Batteriepass.
Um langfristig Effizienz anzustreben, sollte Sie die Implementierung des Batteriepasses als Prozessoptimierungsprojekt sehen. Setzen Sie neue Prozesse auf, um den Batteriepass automatisch und mit so wenig manuellem Aufwand wie möglich zu erstellen.
Sollten Sie noch weitere Fragen zum Batteriepass haben, dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf oder melden Sie sich zu unserem kostenlosten Webinar an. Unternehmen stehen vor der Herausforderung, die Anforderungen der EU-Batterieverordnung rechtzeitig umzusetzen. Digitale Lösungen, wie SecIdent unterstützen dabei, die notwendigen Daten effizient zu erfassen und bereitzustellen. Möchten Sie sehen, wie SecIdent den Batteriepass in Ihrer konkreten Produktionsumgebung umsetzt?