DPP erklärt
Digitaler Produktpass und ESPR: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Die Ökodesign-Verordnung (ESPR) (Verordnung (EU) 2024/1781) ist seit dem 18. Juli 2024 in Kraft. Mit ihr wurde der Digitale Produktpass (DPP) zur künftigen Pflicht für weite Teile der europäischen Industrie. Was genau die ESPR vorschreibt, welche Produktgruppen wann betroffen sind und wie der Übergang von Rahmenverordnung zu konkreter Umsetzungspflicht funktioniert, erklärt dieser Artikel.
Was ist der Digitale Produktpass?
Der Digitale Produktpass ist ein zentrales Instrument der EU, um produktspezifische Daten, etwa zu Herkunft, CO2-Fußabdruck, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit, für alle Akteure der Wertschöpfungskette zugänglich zu machen. Ziel ist der Übergang zur Kreislaufwirtschaft, indem Produkte langlebiger und ressourceneffizienter gestaltet werden.
ESPR als Rahmenverordnung
Der entscheidende Mechanismus, den viele Unternehmen unterschätzen: Die ESPR selbst definiert keine produktspezifischen Pflicht-Attribute. Sie legt den rechtlichen Rahmen und die Grundprinzipien fest. Erst der jeweilige delegierte Rechtsakt für eine Produktgruppe bestimmt, welche Datenpunkte der DPP tatsächlich enthalten muss.
Das hat praktische Konsequenzen:
Unternehmen, deren Produkte unter die ESPR fallen, müssen auf den für ihre Produktgruppe relevanten delegierten Rechtsakt warten und diesen dann umsetzen. Die Übergangsfrist nach Verabschiedung eines delegierten Rechtsakts beträgt mindestens 18 Monate.
Wer schon jetzt mit dem Aufbau seiner Datenbasis beginnt – Materialzusammensetzung, Lieferkettendaten, Identifikatoren – ist bei Verabschiedung deutlich besser vorbereitet als Unternehmen, die erst dann mit der Erfassung beginnen.
Zu verbreiteten Missverständnissen rund um den DPP – etwa der Annahme, dass sofort alle Produkte betroffen sind – haben wir einen separaten Artikel.
Betroffenheit: Welche Produkte stehen im Fokus?
Nicht alle Produktgruppen werden gleichzeitig verpflichtet. Der ESPR-Arbeitsplan 2025–2030, den die EU-Kommission am 16. April 2025 verabschiedet hat, legt die erste Priorisierungswelle fest.
Die erste Welle der Priorisierung
Die EU-Kommission fokussiert sich aktuell auf folgende Produktgruppen:
Textilien: Hier liegt der Fokus primär auf Bekleidung. (Hinweis: Schuhwerk wurde aufgrund geringerer Auswirkungen zunächst zurückgestellt und wird erst in einer späteren Überprüfung ab 2027 neu bewertet).
Einrichtung: Möbel, einschließlich Matratzen.
Metalle: Eisen, Stahl und Aluminium (als sogenannte Zwischenprodukte).
Reifen: Fokus auf verbesserte Recyclingfähigkeit und Rezyklatgehalt.
Energieverbrauchsrelevante Produkte: Hier greifen bestehende Ökodesign-Prinzipien, die kontinuierlich in das neue DPP-System überführt werden (z. B. Haushaltsgeräte, IKT-Geräte, Motoren).
Nicht priorisiert / Definitionsphase: Andere Gruppen wie Chemikalien sind aufgrund ihrer hohen Komplexität aktuell nicht als Top-Priorität eingestuft. Hier startet die EU erst Ende 2025 mit Studien, um den Umfang überhaupt erst zu definieren.
Wichtig: Spezifische Parallelverordnungen
Neben der ESPR-Rahmenverordnung gibt es Produktbereiche, die durch eigene, bereits konkretere EU-Verordnungen geregelt werden und ebenfalls einen digitalen Pass vorschreiben:
Batterien: Geregelt über die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542.
Bauprodukte: Geregelt über die Bauprodukteverordnung (EU) 2024/3110.
Spielzeug: Geregelt über die neue Spielzeugverordnung (EU) 2025/2509.
Der regulatorische Zeitplan: Die wichtigsten Meilensteine
| Zeitpunkt | Meilenstein |
|---|---|
| 18. Juli 2024 | ESPR (Verordnung (EU) 2024/1781) tritt als Rahmenverordnung in Kraft |
| 16. April 2025 | EU-Kommission verabschiedet den ESPR-Arbeitsplan 2025–2030 mit der ersten Welle priorisierter Produktgruppen |
| 27. Mai 2026 | Die ersten sechs harmonisierten DPP-Normen (EN 18216, EN 18219, EN 18220, EN 18221, EN 18222, EN 18223) wurden von CEN/CENELEC veröffentlicht; zwei weitere (EN 18239, EN 18246) folgen voraussichtlich im September 2026 |
| 19. Juli 2026 | Zentrales EU-Produktpassregister nimmt den Betrieb auf |
| Q4 2026 | Verabschiedung des delegierten Rechtsakts für Eisen und Stahl, mit mindestens 18 Monate Übergangsfrist nach Verabschiedung |
| 18. Februar 2027 | Batteriepass verpflichtend für EV-, LMT- und Industriebatterien über 2 kWh |
| Q2 2027 | Delegierte Rechtsakte für Bauprodukte und Dienstleister |
| Q3-Q4 2027 | Delegierte Rechtsakte für Textilien, Aluminium und Reifen |
| 2028 | Delegierte Rechtsakte für Möbel |
| Ende 2028 – Anfang 2030 | Spätester gesetzlicher Termin für den ESPR-Rechtsakt zu Zement; weitere Produktgruppen folgen schrittweise |
| 1. August 2030 | Digitaler Produktpass für Spielzeug verpflichtend (Verordnung (EU) 2025/2509) |
Welche Daten müssen in den DPP? Die Attribute
Der Digitale Produktpass ist kein starres Dokument, sondern eine dynamische Sammlung spezifischer Attribute (Datenpunkte). Da die konkreten Pflicht-Attribute für die meisten Branchen von der EU aktuell noch in der Definitionsphase sind und erst mit den jeweiligen delegierten Rechtsakten final verabschiedet werden, ist ein flexibles Datenmodell für Unternehmen zwingend erforderlich.
Zu den grundlegenden Attributen, die das System künftig abbilden muss, gehören in der Regel:
Identifikatoren: Eindeutige Kennungen für das Produkt, die Charge sowie den Hersteller.
Materialien & Herkunft: Zusammensetzung, das Vorhandensein besorgniserregender Stoffe und Daten zur Lieferkette.
Nachhaltigkeit: Der CO2-Fußabdruck, der Anteil an recycelten Materialien (Rezyklatgehalt) sowie Angaben zur Kreislauffähigkeit.
Nutzung & Reparatur: Dokumentationen zur Installation, Wartung, Reparierbarkeit und zum fachgerechten Recycling.
Die Herausforderung für Unternehmen besteht darin, diese Attribute flexibel und strukturiert aus bestehenden Systemen (wie ERP oder PIM) zusammenzuführen, sobald die EU die genauen Vorgaben für die eigene Branche veröffentlicht.
Wie kommt der DPP aufs Produkt? Die Rolle der Datenträger
Der Digitale Produktpass erfüllt seinen Zweck nur, wenn er für Verbraucher, Behörden und Recycler im Alltag verlässlich auffindbar ist. Die gesetzlichen Vorgaben regeln daher präzise, dass die Informationen über einen physischen Datenträger (Data Carrier) direkt am Produkt, der Verpackung oder den Begleitdokumenten angebracht werden müssen.
In der Praxis wird dies in den allermeisten Fällen über einen maschinenlesbaren QR-Code oder ein RFID/NFC-Tag gelöst. Die EU schreibt hierfür vor, dass diese Datenträger auf offenen, nicht-proprietären internationalen Standards basieren müssen (wie den harmonisierten europäischen Normen EN 18219 und EN 18220).
Die technologische Herausforderung für Unternehmen liegt hierbei in der Interoperabilität und Beständigkeit: Ein einfacher, statischer Link auf eine herkömmliche Website reicht nicht aus. Der Datenträger muss über den gesamten Lebenszyklus des Produkts hinweg lesbar bleiben und die eindeutige Produktkennung kodieren, über die der DPP aufgerufen und im zentralen EU-Produktpassregister aufgelöst wird. Die dahinterliegenden Produktdaten müssen dauerhaft verfügbar, aktuell und strukturiert abrufbar sein.
Über SecIdent
Als spezialisierter DPP-Provider unterstützt SecIdent Sie dabei, die geforderten Produktdaten im Backend rechtskonform zu strukturieren und digital bereitzustellen. Für die physische Umsetzung arbeitet SecIdent eng mit einem erfahrenen Kennzeichnungspartner zusammen – so erhalten Sie die Software-Infrastruktur und die fertigen Typenschilder für Ihre Produkte direkt aus einer Hand.
Fazit für Unternehmen
Die DPP-Vorgaben sind Pflicht. Statt zu zögern, sollten Unternehmen jetzt auf eine zeitsparende und rechtssichere Umsetzung setzen.
Unsere Empfehlung:
Analysieren Sie Ihr Portfolio: Prüfen Sie, ob Ihre Produkte unter die priorisierten Gruppen des Arbeitsplans 2025–2030 fallen.
Datenstruktur aufbauen: Beginnen Sie frühzeitig mit der digitalen Erfassung Ihrer Produktdaten (z. B. Materialzusammensetzung, Lieferkettendaten).
Beobachten Sie die Rechtsakte: Da die Anforderungen produktgruppenspezifisch kommen, ist eine kontinuierliche Beobachtung der delegierten Rechtsakte essenziell.
Nächste Schritte: So starten Sie die DPP-Umsetzung
Die Anforderungen an den Digitalen Produktpass sind komplex, aber mit der richtigen Vorbereitung und Technologie absolut beherrschbar. Ganz gleich, wo Ihr Unternehmen aktuell steht – wir unterstützen Sie beim nächsten Schritt:
Sie möchten tiefer in die Regulatorik eintauchen? Erfahren Sie in unserem Live-Webinar alles zu den neuesten Fristen, betroffenen Branchen und Best Practices für den Datenaufbau
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Häufig gestellte Fragen
Der Digitale Produktpass zusammenfassend erklärt
Was ist ein Digitaler Produktpass (DPP)?
Ein strukturierter, digitaler Datensatz, der über einen Datenträger mit einem physischen Produkt verknüpft ist und Informationen zu Material, Schadstoffen, Reparierbarkeit, Recycling und Entsorgung enthält. Grundlage ist die EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR, Verordnung (EU) 2024/1781).
Ab wann ist der Batteriepass Pflicht — und für welche Batterien?
Ab dem 18. Februar 2027 braucht jede Elektrofahrzeugbatterie, jede LMT-Batterie und jede wiederaufladbare Industriebatterie über 2 kWh, die in der EU in Verkehr gebracht wird, einen digitalen Batteriepass — erreichbar über einen QR-Code auf der Batterie (Verordnung (EU) 2023/1542, Artikel 77).
Was ist der schnellste Weg zum ersten konformen Digitalen Produktpass?
Manuelle Erfassung oder Import der Daten, die Sie bereits haben. Kunden stellen ihren ersten gültigen Pass in Wochen aus und automatisieren Datenflüsse und Partneranbindungen dort, wo das Volumen es rechtfertigt. Der Engpass ist selten die Software — es ist das Einsammeln der Lieferkettendaten. Und das beginnt, wann immer Sie beginnen.
Soll ich eine eigene DPP-Lösung bauen oder selbst eine Implementierung betreiben?
Eine ehrliche Einschätzung: Selbst bauen oder selbst hosten gibt Ihnen volle Kontrolle, keine Lizenzkosten und eine exakte Passform — und kann richtig sein, wenn Sie ein dauerhaftes Team dafür haben. Dagegen abzuwägen: Die Regulatorik ist ein bewegliches Ziel (zwei Normen ausstehend, der Durchführungsrechtsakt zu Artikel 77 voraus, Überarbeitungen angekündigt), dazu Audit- und Validierungslast, Anbindung der Drucklinien, Registeranbindung und die Haftung, die bei Ihnen als Wirtschaftsakteur liegt. Eine Pass-Plattform ist kein Projekt, das endet — sie ist ein Produkt, das so lange gepflegt werden muss, wie Ihre Batterien leben. Die meisten Hersteller unterschätzen den zweiten Teil. Wenn Sie bauen: Budgetieren Sie Regulatorik-Tracking als Daueraufgabe, nicht als Nebenjob.
Wie lassen sich DPPs und Seriennummern prüfen, brauche ich eine App?
DPPs und Seriennummern lassen sich online via Scan eines QR-Codes mit jedem handelsüblichen Smartphone verifizieren. Es ist keine App erforderlich.
Für eine erhöhte Sicherheit kann SecIdent als Progressive Web-App (PWA) installiert werden. Die Prüfung kann zusätzlich in eigene Apps (via API) oder Websites (via iFrame oder API) integriert werden.
Braucht unser Produkt zwingend einen QR-Code, oder gehen auch NFC oder RFID?
Die ESPR schreibt keinen einzelnen Datenträger vor. EN 18220:2026 behandelt QR-Code, Data Matrix, NFC, HF-RFID und UHF-RFID als zulässige Technologien und liefert Auswahlkriterien statt einer festen Vorgabe. Verbindlich festgelegt wird der Datenträger je Produktgruppe im jeweiligen delegierten Rechtsakt. QR ist der pragmatische Standard für den Zugriff durch Verbraucher und Behörden; RFID und NFC spielen ihre Stärken in bestimmten operativen Szenarien aus. Wir helfen Ihnen, diese Auswahlkriterien gegen Ihre tatsächliche Produktions- und Logistikrealität zu lesen.
Welches Schema für die eindeutige Kennung sollen wir für unseren Digitalen Produktpass wählen?
Es gibt keine pauschal richtige Antwort — entscheidend ist Ihre Wertschöpfungskette, nicht die Kennung, die Sie zufällig bereits besitzen. ESPR Anhang III nennt die GTIN nach ISO/IEC 15459-6 „oder gleichwertig“, und EN 18219:2026 bestätigt: Schemata von Vergabestellen (GS1 und andere), Web-URI-Schemata (ISO/IEC 18975), Registry-Schemata (LEI, DOI) und selbst vergebene dezentrale Kennungen sind allesamt zulässig. Die richtige Wahl wägt regulatorische Akzeptanz, Tooling in der Lieferkette und Persistenz über mehr als zehn Jahre gegeneinander ab. Diese Abwägung erarbeiten wir mit jedem Kunden in unserem optionalen DPP-Workshop, statt alle auf dasselbe Schema festzulegen.
Unterstützt SecIdent GS1 Digital Link?
Mit dem GS1 Digital Link erhält jedes physische Produkt einen Digitalen Zwilling. Das geschieht, indem produktspezifische Daten nach der GS1-Norm in einem webfähigen Link integriert werden. Dieser Link führt zu einer Webseite, die von jedem angesehen werden kann. Auf dieser Seite besteht die Möglichkeit zur direkten Kontaktaufnahme zwischen dem Hersteller und dem Kunden.
SecIdent kann gültige GS1 Digital Links mit integrierter Seriennummer erzeugen und an Druckanlagen übermitteln. Des Weiteren ist die Online-Verifizierung via sec.id ein kompatibler Digital-Link-Resolver.
Was unterscheidet eine DPP-Software von SecIdent von einer einfachen Produktseite?
Eine Produktseite mit QR-Code zeigt Informationen an. Ein konformer DPP muss zusätzlich strukturierte, maschinenlesbare Daten liefern, an Normen und Datenträgervorgaben gebunden sein, ans EU-Register anbindbar sein und über Jahre verfügbar bleiben. SecIdent deckt diesen vollständigen Rahmen ab, nicht nur die Anzeige.
Was zeichnet SecIdent als DPP-Provider aus?
SecIdent ist eine etablierte Lösung, die sich seit Jahren im hochregulierten EU-Pharma-Kontext bewährt hat. Sie ist sofort einsatzbereit. Es handelt sich nicht um einen Prototyp, eine Beta-Version oder Version 1.0.
Neben den technischen Anforderungen an einen DPP-Provider seitens der EU bietet SecIdent erweiterte Audit- und Validierungsoptionen für maximale Sicherheit und Compliance. Digitale Souveränität war für uns schon immer selbstverständlich. Wir entwickeln, betreiben und hosten SecIdent zu 100 % in Europa.
SecIdent ist über Jahre gereift und kommuniziert nahtlos und ohne größere Integrationsprojekte mit Druckanlagen, Partner- und EU-Systemen. Dank des erweiterten Funktionsumfangs, zu dem Geo-Lokalisierung, Graumarkterkennung und Dokumentenverwaltung gehören, bietet SecIdent auch über die reinen DPP-Anforderungen hinaus langfristig Mehrwerte.
Welchen Entwicklungsstand hat die DPP-Lösung von SecIdent?
SecIdent ist eine über Jahre in hochregulierten Umfeldern gereifte Serialisierungs- und ID-Lösung. Erfassung der Produktpässe und Integration in die Produktion sind sofort möglich. Offen sind Teile der technischen Spezifikationen auf EU-Seite. Das Register ist seit dem 20. Juli 2026 mit Testumgebung erreichbar, eine produktive Registrierungspflicht gilt noch nicht. Wir setzen Register-Anbindung und ausstehende Spezifikationen um, sobald sie final vorliegen, ohne zusätzliche Kosten.
Welche Schnittstellen zu bestehenden Systemen (ERP, PLM etc.) bietet SecIdent?
SecIdent ist darauf spezialisiert, sich möglichst nach vorhandenen Systemumgebungen zu richten und mit diesen aktiv in Verbindung zu treten. Das spart meist mühsame Integrationsprojekte und schwer kalkulierbare Aufwände.
Grundsätzlich stehen vier grundsätzliche Möglichkeiten zur Integration zur Verfügung:
- Systeme reden direkt mit der RESTful JSON API von SecIdent.
- Sie oder wir konfigurieren in SecIdent Workflows, die Daten von anderen System abholen oder an diese übertragen.
- Systeme legen Dateien in unserem File API Gateway (z. B. via SFTP) ab, die SecIdent dann verarbeitet .
- Wir implementieren eine Middleware in Ihrer Umgebung, die Daten an/von SecIdent weiterreicht. Für zahlreiche Anwendungen und Druckanlegen stehen bereits fertige Middlewares zur Verfügung.
Verena Vasilev
Expertin Produktpass & Kommunikation